Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist oberstes Organ des SSCHV.

Sie ist unter anderem für folgende Geschäfte zuständig: (Art 24. der Statuten)

  • Wahl des Zentralvorstandes, des Schwimmsportgerichts und der Revisionsstelle (für die Wahl der Sportdirektoren der vier olympischen Schwimmsportarten hat die zuständige Sportversammlung das alleinige Vorschlagsrecht)
  • Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft;
  • Abnahme der Jahresrechnung der Zentralkasse und Genehmigung des Budgets der Zentralkasse

DV 2013:  19.01.2013 ( Ittigen b. Bern)

 

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