Die 'Allgemeinen Bestimmungen' in diesem Register gelten für den gesamten Verband, d. h. auch für die Sportarten. Dabei sind drei Gruppen zu unterscheiden:
- Administrative Bestimmungen, wie Statuten, Beschlüsse des Zentralvorstandes und Rechtspflege.
- Wettkampfbestimmungen, wie die Allgemeinen Wettkampfbestimmungen, Startrechte und Lizenzen, Bäderbau, etc.
- Ausbildungsreglemente. Dabei ist zu beachten, dass das Reglement 2.3 'Trainerbildung' lediglich Rahmenbestimmungen enthält; die sportartspezifischen Bestimmungen der Trainerbildung und alle Bestimmungen zur Richterbildung sind bei den betreffenden Sportarten zu finden.
Die 'Sportartspezifischen Bestimmungen', einschliesslich der Bestimmungen zur Richterbildung, sind in diesem Register unter der betreffenden Sportart platziert (linke Seite, unter Swiss Swimming, Swiss Diving, Swiss Waterpolo und Swiss Synchro).