Nach dem Reglment 3.1 muss ein ausländischer Schwimmer oder eine ausländische Schwimmerin für mindestens 12 Monate bei einem Schweizer Verein lizenziert sein und alle Wettkämpfe für diesen bestreiten, damit er das Startrecht "Start Suisse" beantragen kann und für Schweizer Meisterschaften und Schweizer Vereinsmeisterschaften zugelassen ist (Art. 2.6).