Fina Rules, angepasst von Swiss Swimming
Die FINA unterscheidet zwischen Bestimmungen, die nur für FINA Events verbindlich sind, und solchen, die (mit möglichen Einschränkungen) für alle Wettkampfveranstaltungen gelten.
Verbindlich für FINA-Events (Olympische Spiele, Weltmeisterschaften, Welt-Cups, etc.) sind alle im Kapitel 'General Rules' aufgelisteten Regeln, beispielsweise Startrecht, Sportnationalität, Starts an Wettkämpfen ausserhalb des eigenen Verbandes, Schwimmanzüge, Werbung, Rauchverbot, etc. Es ist im Ermessen der einzelnen Verbände, ob sie solche Regeln wortgetreu, teilweise oder überhaupt nicht übernehmen.
Die 'FINA Swimming Rules' bilden die Grundlage für die sportliche Tätigkeit und die Reglemente im Wettkampfschwimmen. Sie sind verbindlich für FINA-Events und Wettkämpfe der 'Continental Organisations' (z.B. der LEN). Für die einzelnen Verbände besteht auch hier eine gewisse Freiheit, wie sie umgesetzt werden. So gibt es beispielsweise keine Bestimmungen über die Anerkennung von Rekorden in den einzelnen Staaten.
Gemäss Art. 1.2 der 'Allgemeinen Wettkampfbestimmungen des SSCHV' kann der Zentralvorstand bzw. der zuständige Sportdirektor entscheiden, welche Artikel der FINA volle Gültigkeit haben und welche nur sinngemäss anzuwenden sind. Vorbehalten bleiben Bestimmungen in Reglementen, die von der Delegiertenversammlung bzw. der zuständigen Sportversammlung beschlossen wurden.
Schwimmregeln
Das Wettkampfgericht an Schwimmwettkämpfen
Zeitmessung (inkl. homologierte Bäder)
Openwater (inkl. 5km Pool)