SchiedsrichterAktive Schiedsrichter sind im Alter zwischen 18 und 55 Jahre. In Sonderfällen kann die SCHIKO über den weiteren Verbleib über die Altersgrenze entscheiden. Die Grundausbildung wird bis zum 40. Lebensjahr absolviert.

Man unterscheidet folgende Kurse bei der Schiedsrichterausbildung:
a.Grundkurs für Schiedsrichter
b.Weiterbildungskurs
c.Zentralkurs
Jeder Schiedsrichter besucht einen Weiterbildungskurs und den Zentralkurs innerhalb eines Jahres. Können die Kurse nicht besucht werden, entscheidet die SCHIKO über den weiteren Einsatz des SR (siehe Regl. 5.1.1 5.Teil: Schiedsrichter).
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