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NET Nationale Elitesportschule Thurgau

SWP Nachwuchskonzept

Kampfgericht

Das Kampfgericht ist für die Sicherstellung des reibungslosen und korrekten Spielbetriebs zuständig. Insbesondere übernimmt es die Spielzeitnahme und die Rapportierung der Spielereignisse.

Es dürfen nur ausgebildete Kampfrichter eingesetzt werden. Die jährliche Durchführung eines Kampfrichterkurses durch die Vereine ist obligatorisch. Die Kampfrichterkurse müssen von einem Schiedsrichter oder einem erfahrenen Kampfrichter geleitet werden und sind der Geschäftsstelle von Swiss Waterpolo zu melden (siehe Regl. 5.1.1 3.Teil: Kampfgericht).

 

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